(Aktuelle Fassung 1.1.2023)



Gemäß § 16 der Satzung des Aachen – Laurensberger Tennis – Club e.V. hat dessen ordentliche Mitgliederversammlung am 06.02.2023 folgende, ab dem 01.01.2023 gültige Beitragsordnung beschlossen:

1) Jahresbeiträge

Die Mitglieder und die Angehörigen der Jugendabteilung sind verpflichtet, entsprechend ihrem Alter einen jährlichen Beitrag zu leisten.

Es gilt folgende, altersabhängige Staffelung:


 
a) Mitglieder

Auszubildende und Studenten unter 27 Jahre Euro 170,00

Erwachsene, aktiv Euro 350,00

Ehepaare, aktiv Euro 640,00

Mitglied passiv Euro 70,00


 
b) Angehörige der Jugendabteilung

Wenn ein Elternteil Mitglied ist:

Jugendliche unter 19 Jahre Euro 110,00

Geschwisterkinder unter 19 Jahre Euro 60,00

 

Bei denen kein Elternteil Clubmitglied ist:

Jugendliche unter 19 Jahre  Euro 145,00

Kinder unter 9 Jahre (siehe 1d) beitragsfrei


c) Maximaler Familienbeitrag (Kappung) Euro 710,00

Zur Familie gehören beiden Eltern sowie alle Kinder unter 27 Jahre. Liegt die Summe der Einzelbeiträge der Familie unterhalb dieser Grenze, sind natürlich nur diese Beiträge zu leisten.

Die Bemessung des Clubbeitrages für 8-, 26- bzw. 18 -Jährige bestimmt sich nach dem Geburtsdatum. Sofern dieses vor dem 30.9. eines Jahres liegt, gilt der Clubbeitrag eines 9-, 27- bzw. 19 -Jährigen. Liegt das Geburtsdatum später als der 1.10. bleibt der Beitrag für das laufende Jahr unverändert.

Wenn mindestens ein Elternteil aktives Mitglied ist, so sind nur die ältesten beiden Kinder beitragspflichtig. Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei bis zu dem Jahr, in dem sie das 18te Lebensjahr vollenden. Voraussetzung der Beitragsfreiheit ist, dass jeweils noch zwei weitere Kinder der Familie der Jugendabteilung angehörten.

Der Antrag auf Statusänderung von aktiv auf passiv hat schriftlich bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu erfolgen.

d) Kinder unter 9 Jahre, wo kein Elternteil Clubmitglied ist und die regelmäßig am ALTC-Training teilnehmen, sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit. Für sie besteht grundsätzlich über das Training hinaus kein weiteres Spielrecht. Der Kinderplatz ist davon ausgenommen. Voraussetzung ist auch hier die Anmeldung als Vereinsmitglied.

e) Auszubildende und Studenten müssen unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis zu ihrem Studium bzw. Berufs- oder Schulausbildung zum Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch bis zum 15.01. eines Jahres, in Kopie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken. Sollte ein entsprechender Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht werden, so behält sich der Verein das Recht vor, den vollen Erwachsenenbeitrag zu berechnen. Es besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung bei zu spät eingereichten Bescheinigungen.



2) Beitragserhebung 

Die Beitragserhebung erfolgt ausschließlich durch Bankeinzugsverfahren zu Beginn eines jeden Jahres. Die Jahresrechnung wird per E-Mail oder Post verschickt. Zu diesem Zweck erteilen die Mitglieder dem Club die Ermächtigung zu einem SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat. 

Wird eine Lastschrift widerrufen oder von der Bank aus Gründen zurück gewiesen, die das Mitglied zu verantworten hat, sind die dafür anfallenden Bankkosten in Höhe von € 10,- von demjenigen Mitglied, das die Einzugsermächtigung erteilt hat, zu tragen. Liegt kein gültiges Sepa-Mandat vor, so kann ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- pro Beitragsrechnung erhoben werden.

 

3) Schlußbestimmung

Die Beitragsordnung in dieser Fassung gilt ab dem 01.01.2023.