ALTC Spielordnung
Stand 11.03.2020
Grundsätzliches
§ 1 Spielberechtigung
Das Bespielen der Plätze ist ausschließlich Mitgliedern des ALTC, der Jugendabteilung sowie Gästen nach Maßgabe dieser Spielordnung gestattet.
$ 2 Spieldauer
Die Spieldauer beträgt für Einzel 60 Minuten, für Doppel 90 Minuten einschließlich der notwendigen Platzpflege.
Bei starkem Andrang müssen Doppel gebildet werden.
$ 3 Regelung für Jugendliche
Jugendliche dürfen an allen Tagen Platz 10 sowie den Bambino - Platz ganztägig bevorrechtigt benutzen.
Zusätzlich dürfen Jugendliche die Plätze 5 und 6 gleichberechtigt zu den Erwachsenen benutzen.
Die Jugendvorberechtigung kann durch ein Vorstandsmitglied aufgehoben werden, wenn die Anlage durch Verbandsspiele belastet ist.
Die übrigen Plätze dürfen von Jugendlichen ebenfalls benutzt werden, müssen aber für Erwachsene bei Bedarf freigemacht werden (siehe § 9 der Spielordnung).
Spielen Jugendliche mit Erwachsenen zusammen, gilt die Regelung für die Erwachsenen - Belegung, ausgenommen Platz 10, auf dem Jugendliche in jedem Fall bevorrechtigt sind.
Jugendliche, die in der ersten Damen- bzw. der ersten Herren - Mannschaft spielen, haben Erwachsenen - Platzberechtigung.
§ 4 Spielzeiten
Die Plätze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden.
Die Plätze 1 bis 3 dürfen jedoch mit Rücksicht auf die Anwohner an Sonn- und Feiertagen erst ab 8.00 Uhr genutzt werden.
§ 5 Gästeregelung
Gäste können zusammen mit einem aktiven Clubmitglied Plätze bespielen. Es ist ihnen gestattet, drei Mal pro Saison auf der Anlage zu spielen.
Bei Vorliegen folgender Bedingungen dürfen Gäste nicht spielen:
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während der Verbandsspiele
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Clubmitglieder warten auf eine Platzbelegung bzw. beanspruchen zur gleichen Zeit eine Platzbelegung.
Begonnene Spiele mit Gästen dürfen nicht durch wartende Clubmitglieder abgebrochen werden. Die Kosten für das Gastspiel, gleichgültig ob Einzel oder Doppel, betragen pro Gast:
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€ 10,00 für Erwachsene
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€ 7,00 für Passive und Studenten
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€ 6,00 für Jugendliche unter 18 JahrenEine verlustige Gastbuchungskarte wird dem Mitglied bzw. einem Mitglied, das mit dem Gast gespielt hat, mit € 20,- in Rechnung gestellt.
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Gäste dürfen unter Einhaltung der o.g. Gästeregelung „Schnuppertraining“ erhalten.
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Die Platzberechtigung des Gastes wird durch eine Buchung mit einer Gastbuchungskarte am Buchungsterminal und einem namentlichen Eintrag in das Gastspielregister in der Gastronomie nachgewiesen. Die Gastbuchungskarte ist vor Spielbeginn bei der Gastronomie zu leihen. Die Buchungskarte muss nach der Buchung am Buchungsterminal und vor Spielbeginn wieder in der Gastronomie zurückgegeben werden.
§ 8 Passive Mitglieder
Passiven Mitgliedern ist es gestattet sieben Mal pro Saison auf der Anlage zu spielen. Die Anmeldung erfolgt mit der Buchungskarte und die Zahlung wird automatisch vom Konto des Mitglieds abgebucht. Nach Nutzung der 7 Spiele wird die Karte gesperrt.
§ 7 Bekleidung, Ausrüstung
Es darf nur mit Tenniskleidung und Tennisschuhen gespielt werden.
§ 8 Platzpflege
Vor Spielbeginn sind die Plätze gründlich zu wässern. Beim Doppel (1,5 Std) evtl. zwischendurch wässern.
Alle Spieler sind verpflichtet, nach dem Spiel die Plätze sorgfältig abzuziehen.
§ 9 Wer buchen will, muss anwesend sein
Um einen Platz zu buchen, müssen für ein Einzel ein, für ein Doppel zwei der beteiligten Spieler vom Zeitpunkt der Buchung bis zum gebuchten Spielbeginn ständig auf der Anlage sein.
Buchungen im Buchungsterminal können max. 1 Stunde vor Spielbeginn erfolgen. Dabei muss sich die Buchung unmittelbar an die vorausgehende Belegung anschließen.
§ 10 Täglich „mehrmals", aber ohne Buchung
Jedes Mitglied darf am Tag nur eine Buchung bis 14.00 Uhr und eine nach 14.00Uhr vornehmen, gleichgültig, ob Einzel oder Doppel.
Es kann nach dem gebuchten Einzel oder Doppel auf freien Plätzen ohne Buchung gespielt werden, jedoch sind diese bei Buchung durch andere Mitglieder freizugeben.
Die Teilnahme an Training (Einzel oder Mannschaft), Forderungsspielen, Verbands- und Freundschaftsspielen gilt ebenfalls als Platzbuchung und schließt jede weitere Eintragung an diesem Tage aus.
§ 11 Konsequenzen bei unfairem Verhalten
Soweit zwischen den eingebuchten Namen auf dem Buchungsterminal und den Spielern auf dem Platz Abweichungen festgestellt werden, können wartende Spieler diesen Platz belegen. Diese Regelung betrifft auch Einzel, die als Doppel eingetragen sind. Das Löschen einer Buchung bei Zuwiderhandlung obliegt dem Vorstand oder einem der Trainer.
§ 12 Bespielbarkeit von Plätzen
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder ein Mitglied des Vorstandes.
§ 13 Platzsperrung
Plätze können auf Anordnung des Platzwartes, oder des Sportwartes, oder bei dessen Abwesenheit durch jedes andere Vorstandsmitglied, zur Durchführung von Verbands- oder clubinternen Spielen oder aus anderen Gründen gesperrt werden. Die Sperrung von Plätzen wird rechtzeitig auf dem Buchungsterminal bekanntgegeben.
§ 14 Zulassung von Trainern / Übungsleitern
Trainerstunden dürfen nur durch vom Vorstand zugelassene Trainer und Übungsleiter erteilt werden.
Trainerplatz ist vorrangig Platz 7. Bei Jugendtraining Platz 10.
§ 15 Mannschafts- und Jugendtraining
Auf den Plätzen 7,8,9 und 10 findet in der Regel das Jugend- und Mannschaftstraining statt.
An Sonn- und Feiertagen findet kein reguläres Mannschafts- und Jugendtraining statt. Nachholstunden können jedoch mit Zustimmung des Vorstands durchgeführt werden.
Sind zu Beginn des Mannschaftstrainings weniger als 5 Spieler einer Mannschaft auf der Anlage, ist die Mannschaft verpflichtet den eventuellen zweiten Trainingsplatz unverzüglich freizugeben.
Während der Verbandsspiele darf kein Training stattfinden, es sei denn einer der Trainingsplätze und ein weiterer Platz werden für die Verbandsspiele nicht benötigt.
§ 16 Aufsicht
Die Aufsicht über den Spielbetrieb obliegt den Sport- und Jugendwarten, bei deren Abwesenheit den übrigen Vorstandsmitgliedern sowie zu jeder Zeit dem Platzwart.
§ 17 Verbindlichkeit
Bei Zuwiderhandlung gegen die Spielordnung können vom Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Der Vorstand kann schriftlich Verwarnungen oder zeitweiligen Ausschluss vom Spielbetrieb verfügen.
§ 18 Buchungskarte verloren
Hat ein Mitglied seine Buchungskarte verloren, so ist dies unverzüglich dem Vorstand zu melden. Dieser stellt eine neue Buchungskarte aus. Die Gebühr für die zusätzliche Anschaffung der neuen Buchungskarte beträgt € 20,-.
§ 19 Freizeit, Freude, persönliche Leistungsziele
Diese Spielordnung regelt die Benutzung des wichtigsten Teils unserer Clubanlage. Sie kann nicht perfekt sein. In Problemfällen vertrauen wir auf die innere Gelassenheit und Umsicht. Gründlich durchdachte Verbesserungsvorschläge greifen wir gern auf.
Viel Spaß beim Spielen!
Der Vorstand